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Sonntag, 17. Oktober 2010

Grundgedanken über den Sinn einer optimalen, erotischen Disziplinierung

(In einer alten Szene-Zeitschrift fand ich folgenden Artikel. Der/die Autor/in ist mir leider unbekannt.)

Die Erzieherin eines männlichen Zöglings sollte eine reife, mit allen Attributen der Weiblichkeit ausgestattete, sehr gebildete, kultivierte, phantasievolle, von Natur aus dominante Dame mit hohem Niveau sein. Sie sollte es verstehen, dem Zögling gegenüber ihre Reize so intensiv einzusetzen, daß sich dieser in jedem Augenblick der Tatsache bewußt sein muß, daß er einer Frau und dem weiblichen Geschlecht dient.

Der Zögling muß sich darüber klar sein, daß er nicht zu seinem eigenen Vergnügen, sondern ausschließlich und primär zur Freude und Genugtuung seiner Erzieherin dient, daß seine fügsame Unterwerfung unter ihren Willen und seine Gehorsamsleistung das Ziel hat, ihr höchstmöglichen Lustgewinn zu verschaffen. Eigene Lust kann der Zögling allenfalls auf dem Erlaubnis-, Belohnungs- oder Gnadenweg gestattet bekommen.

Der Zögling hat nur ein einziges Mal einen freien Willen, nämlich dann, wenn er den ersten Schritt tut und sich freiwillig unter die Zucht einer Herrin stellt, im vollen Bewußtsein dessen, daß er von diesem Augenblick an nur noch Objekt ist.

Für den Zögling gibt es nur zwei Alternativen: Exakter Gehorsam oder empfindliche Strafe. Ziel der Erziehung ist es, den Zögling zu einer Hörigkeit zu führen, die ihn trotz verständlicher Furcht vor unnachsichtiger und konsequenter Strenge, immer wieder - und möglichst regelmäßig (wenn nicht anders möglich, durch Zwang) - zum Dienst bei seiner Erzieherin antreten läßt.

Der Zögling muß wissen, daß er vor seiner Erzieherin jedweden persönlichen Stolz vollkommen aufzugeben hat, ein Ziel, das die Erzieherin mit besonderer Strenge verfolgen sollte.

Daß körperliche Züchtigung (durch Rohrstock, Riemen, Rute, Reitgerte, Peitsche etc.) nebst anderen Strafen hervorragend dazu geeignet ist, dem erzieherischen Willen Nachdruck und Erfolg zu verschaffen, steht außer Frage. Verschiedene Grade der Strenge liegen im Belieben der Erzieherin.

Besonders wichtig ist es jedoch, die Scham (d. h. die Beschämung) des Zöglings konsequent zu intensivieren und damit auch psychologische Erziehungsmittel anzuwenden (etwa Dressur oder Gehorsamsübungen oder Strafvollzug, detaillierte Bekenntnisse etc. vor weiblichen Zeugen).

Der Zögling muß seiner Erzieherin in jeder Weise sexuell und erotisch dienen und wissen, daß ihm auch für geringste Nachlässigkeiten, Versäumnisse, Unvermögen etc. empfindliche Strafe droht.

Es ist vorteilhaft, wenn die Erzieherin über einige Grundsätze (Vorschriften, Verbote, Verhalten, Anrede etc.) ein Reglement aufstellt, das für den Zögling unumstößlich ist. Je weiter die Erziehung fortgeschritten ist, desto strenger werden Verstöße gegen dieses Reglement geahndet. Das Reglement sollte Möglichkeiten der Strafmilderung (Unterbrechung, Aufschub, Erlaß nur in seltensten Fällen) ebenso aufzeigen wie solche der zwangsläufigen Strafverschärfung.

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